Das Kosmetiketikett ist die Identitätskarte kosmetischer Produkte. Gemäß der Norm GB5296.3-2008 „Instructions for Use of Consumer Products-General Labels for Cosmetics“ hat der Herausgeber für jedermann die Inhalte zusammengestellt, die auf dem Kosmetiketikett gekennzeichnet werden müssen.
Der Name des Kosmetikums: sollte prägnant und leicht verständlich sein und die wahren Eigenschaften widerspiegeln
Es besteht normalerweise aus einem gebräuchlichen Markennamen und einem Attributnamen, zum Beispiel: Yumeijing Feuchtigkeitscreme.
1. Markenname. Es können sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene Marken verwendet werden, sie müssen jedoch den einschlägigen Bestimmungen der Markengesetze und -vorschriften meines Landes entsprechen. Das Markengesetz sieht vor, dass Unternehmen, Betriebe und einzelne Industrie- und Gewerbehaushalte, „die das ausschließliche Recht zur Nutzung einer Marke erlangen müssen, beim Markenamt eine Eintragung beantragen müssen.“ Dies zeigt, dass die Entscheidung, ob es notwendig ist, das ausschließliche Recht zur Nutzung einer Marke zu erhalten, dem Benutzer der Marke überlassen bleibt. Wenn Sie keine Exklusivrechte erwerben möchten, ist eine Registrierung nicht erforderlich. Die Verwendung nicht eingetragener Marken ist zulässig, jedoch nicht gesetzlich geschützt.
2. Gebräuchlicher Name. Dabei kann es sich um Wörter handeln, die auf die Hauptrohstoffe des Produkts hinweisen oder den Zweck des Produkts, den Verwendungszweck, den Verwendungsort usw. beschreiben. Wörter, die medizinische Wirkungen ausdrücken oder implizieren, dürfen nicht verwendet werden.
Wenn als gebräuchliche Bezeichnung Rohstoffe oder funktionelle Inhaltsstoffe verwendet werden, müssen es sich um die in der Produktformel enthaltenen Rohstoffe und Inhaltsstoffe handeln; wenn ein Produkt mehrere Funktionen gleichzeitig hat, dürfen mehrere Funktionsbegriffe gleichzeitig existieren; Wenn ein Produkt jedoch gleichzeitig über zwei funktionelle Inhaltsstoffe verfügt, z. B. Propolis-Extrakt und XX-Polysaccharid, ist die gebräuchliche Bezeichnung Propolis-Polysaccharid unangemessen und mehrdeutig, sodass Benutzer nicht wissen, ob es sich um zwei Komponenten von Propolis und XX handelt Polysaccharid oder ob das Produkt Propolis-Polysaccharide enthält. . Wenn die beiden funktionellen Inhaltsstoffe zusammen verwendet werden, sollte es keine Unklarheiten geben.
3. Der Attributname. Geben Sie die tatsächlichen physikalischen Eigenschaften oder das Aussehen an, z. B. Creme, Creme, Wasser, Flüssigkeit, Pulver usw.
Bei einigen gebräuchlichen und gebräuchlichen Kosmetiknamen kann der gebräuchliche Name und der Attributname weggelassen werden. Wie Lidschatten, Lippenstift, Gesichtsmaske, Spülung usw.
Die chinesischen Namen importierter Kosmetika sollten soweit wie möglich mit ausländischen Namen übereinstimmen und es können freie Übersetzungen, Transliterationen usw. verwendet werden. Ähnliche ausländische Zeichen oder andere Symbole müssen auf der sichtbaren Seite der Verpackung auf Chinesisch erklärt werden.
Besondere Aufmerksamkeit: Mit Ausnahme eingetragener Marken dürfen die im Logo verwendeten Pinyin- und ausländischen Schriftarten nicht größer sein als die entsprechenden chinesischen Schriftzeichen.
Name und Anschrift des Herstellers
1. Der inländische Kosmetikhersteller, also der für die Qualität des Produkts Verantwortliche, kann der unmittelbare Hersteller oder der Organisator der Herstellungstätigkeit sein. Bei der Angabe der Anschrift des Herstellers muss diese grundsätzlich mit dem Sitz der „Geschäftslizenz“ des Unternehmens übereinstimmen.
Handelt es sich um einen Hersteller, der die Herstellung oder Verarbeitung von Kosmetika in Auftrag gibt, gibt es unterschiedliche Kennzeichnungsmethoden, je nachdem, ob das auftraggebende Unternehmen über eine Produktionslizenz verfügt:
Beispiel: Kunde: Ein Firmenname
Adresse: Adresse A
Beauftragter: Unternehmen B
Adresse: B-Adresse
Oder verwenden Sie die verantwortliche Person/Händler, um die Beziehung zwischen der anvertrauenden Partei und der anvertrauten Partei zu unterscheiden.
2. Importierte Kosmetika: In China verkaufte importierte Kosmetika müssen mit dem Namen des Herkunftslandes oder der Herkunftsregion (bezogen auf Hongkong, Macau, Taiwan) sowie dem Namen und der Adresse des in China gesetzlich registrierten Vertreters, Importeurs oder Händlers gekennzeichnet sein. Eine Angabe des Namens und der Anschrift des Herstellers ist nicht erforderlich.
Der oben genannte Name und die Adresse sollten auf der sichtbaren Oberfläche der Verkaufsverpackung vermerkt sein.
3. Nettoinhalt
Allgemein gekennzeichnet nach Stand der Kosmetik:
Besonderer Hinweis: Bei Kosmetika, deren Inhalt durch Zählen ausgedrückt wird, können die drei chinesischen Schriftzeichen „Nettoinhalt“ ausgenommen werden und Tabletten, Blätter, Stücke usw. können direkt als Zähleinheit verwendet werden.
Der Nettoinhalt sollte auf der Präsentationsfläche der Kosmetikverkaufsverpackung gekennzeichnet sein. Wenn es nicht markiert werden kann, kann es auf der sichtbaren Oberfläche markiert werden.
Liste der kosmetischen Inhaltsstoffe
Die Qualität der Rohstoffe in kosmetischen Formulierungen ist ein wichtiger Faktor für die Sicherheit von Kosmetika. Der Zusatz unterschiedlicher Rohstoffe verleiht Kosmetika unterschiedliche Wirkungen (u. a. reinigend, feuchtigkeitsspendend, duftend und pflegend).
Alle Rohstoffe müssen den standardmäßigen chinesischen Namen, die Seriennummer des Rohstoffs, den Gehalt an eingeschränkten Substanzen, den Verwendungszweck usw. angeben und dürfen keine absichtlich hinzugefügten Zutaten verbergen oder Zutaten kennzeichnen, die tatsächlich nicht enthalten sind.
Die Zutatenliste auf dem Etikett sollte sich an „Zutaten:“ orientieren.
1. Die Etikettierungsreihenfolge der Zutatennamen sollte in absteigender Reihenfolge der hinzugefügten Menge erfolgen. Für jeden Inhaltsstoff mit einer Zusatzmenge von mehr als 1 % sollten die Inhaltsstoffe in der Produktzutatentabelle in der Reihenfolge der abnehmenden Zusatzstoffmenge in der Produktformel angeordnet werden. Die restlichen ≤1 % der Zutaten können beliebig angeordnet werden, nachdem die Zutaten mit mehr als 1 % in absteigender Reihenfolge angeordnet wurden, ohne absteigende Reihenfolge.
2. Für die Mischung sollten die Zutaten vor dem Mischen separat gekennzeichnet werden: zum Beispiel: eine Mischung aus Titandioxid, beschichtet mit Triethoxyoctylsilan, in einem Sonnenschutzmittel.
Der oben genannte Rohstoff besteht aus 2 % Triethoxyoctylsilan und 98 % Titandioxid. Es wird der Formel mit 8,84 % hinzugefügt. Wenn die vollständigen Zutaten markiert sind, müssen zwei Zutaten separat markiert und die Reihenfolge berechnet werden. Wie hoch ist die Gesamtmenge an Inhaltsstoffen: Triethoxyoctylsilan: 2 %*8,84 %=0,1768 %; Titandioxid: 98 %*8,84 %=8,6632 %. Daher beträgt der oben genannte Titandioxidgehalt der Rohstoffzusammensetzung in der Formelzusammensetzung 8,6632 %. Wenn die Formel noch dieselben Rohstoffe enthält, müssen diese hinzugefügt und sortiert werden. Anschließend wird die vollständige Zusammensetzungstabelle in absteigender Reihenfolge angeordnet.
3. Kennzeichnung der Bestandteile der Extraktionslösung: Die Extraktionslösung sollte mit dem Extrakt, dem Extraktionslösungsmittel bzw. dem in der Extraktionslösung verbleibenden Verdünnungslösungsmittel gekennzeichnet werden. Zum Beispiel:
Aus der obigen Tabelle kann geschlossen werden, dass der Gehalt an Fruchtfettextrakt des Avocadobaums (BUTYROSPERMUM PARK II) im Rohmaterial 0,2 %, Wasser 92,8 %, Butandiol 5,0 % und 1,2-Hexandiol beträgt 2,0 %.
Die Zugabemenge des Rohmaterials in der Formel beträgt 1 %, und die Menge jedes Inhaltsstoffs im Rohmaterial in der Formel kann separat berechnet werden: Avocadobaum (BUTYROSPERMUM PARKII) Fruchtfettextrakt: 0,2 %*2 %=0,004 % ; Wasser: 92,8 % *2 %=1,856 %; Butandiol: 5,0 %*2 %=0,1 %; 1,2-Hexandiol: 2,0 %*2 %=0,04 %. Beispielsweise beträgt der Gehalt des oben genannten Inhaltsstoffs Wasser in der Formeltabelle 1,856 %. Wenn die Formel dieselben Rohstoffe enthält, müssen diese hinzugefügt und sortiert werden. Anschließend wird die vollständige Zutatentabelle in absteigender Reihenfolge angeordnet.
3. Angabe der Zusammensetzung des kombinierten Verpackungsprodukts: Für verpackte Produkte wie Milch und Sahne, die zusammen verwendet werden müssen, sollte die Produktzusammensetzungstabelle separat aufgeführt werden. Bei Produkten mit mehreren Farben derselben Verpackung in derselben Verpackung, wie z. B. vierfarbigen Lidschatten, kann die Inhaltsstoffkennzeichnung dieses Produkttyps eine Zusammenfassung der vierfarbigen Lidschattenformel sein und diese in Form einer Zutatenliste kennzeichnen , oder nach den 4 Zutatenlisten. Etikett.
4. Farbstoffe haben gleichzeitig andere Funktionen und können je nach Verwendungszweck separat oder nach Kombination gekennzeichnet werden. Konventionelle Verwendung: Wenn Titandioxid als Sonnenschutzmittel verwendet wird, ist es als „Titandioxid“ gekennzeichnet, und wenn es als Farbstoff verwendet wird, ist es als „CI 77891“ gekennzeichnet; Wenn Glimmer als allgemeines Matrixmaterial verwendet wird, wird er als „Glimmer“ bezeichnet. und als Farbstoff, wenn es als „CI 77019“ gekennzeichnet ist.
5. Der zu kennzeichnende Inhaltsstoffname sollte dem Inhaltsstoffnamen in der „International Nomenclature of Cosmetic Ingredients (INCI) Chinese Translation“ entsprechen. Wenn der Inhaltsstoffname einen lateinischen Literaturnamen enthält, muss der lateinische Teil nicht in der Zutatenliste markiert werden, z. B.: Roggensamenextrakt (SECALE) CEREALE) kann beim Etikettieren direkt als Roggensamenextrakt gekennzeichnet werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Haltbarkeitsdauer zu kennzeichnen:
1. Produktionsdatum und Haltbarkeit: Beispielsweise ist das Produktionsdatum mit „Produktionsdatum 20160515“ gekennzeichnet oder das Produktionsdatum ist auf der Verpackung angegeben und die Verpackung ist mit 20160515 gekennzeichnet; Die Haltbarkeitsdauer ist mit „Haltbarkeit*Jahr“ oder „Haltbarkeit*Monat“ gekennzeichnet.
2. Produktionschargennummer und Ablaufdatum: Die Produktionschargennummer kann aus Zahlen und/oder Buchstaben und/oder chinesischem Pinyin und/oder Text bestehen, wie zum Beispiel die zweite Charge, die am 15. Januar 2007 produziert wurde, mit dem Epitop 200701152; oder die Verwendung von „sequentiellem Datum“ (im Ausland zum julianischen Code) für die Kennzeichnung, d B. „Bitte vor dem angegebenen Datum verwenden“ oder „Verfallsdatum siehe Verpackung“ oder „Verfallsdatum“. Das Datum sollte beispielsweise deutlich in der Reihenfolge Jahr, Monat und Tag angegeben sein: 20160515.
Andere Inhalte, die markiert werden sollten
1. Die Produktionslizenznummer des Unternehmens und die Produktstandardnummer sollten markiert werden.
2. Importierte nicht-spezielle Kosmetikzubereitungstextnummer für den Standard: National Makeup Prepared J******.
3. Spezielle Kosmetika sollten mit der Zulassungsnummer gekennzeichnet sein: nationales Make-up-Sonderzeichen G******.
4. Markieren Sie die Wörter der Sicherheitswarnung: Verwenden Sie „Achtung:“ oder „Warnung:“ als Leitsprache.
Die auf Kosmetika kennzeichnungspflichtigen Inhalte wurden zusammengefasst. Um Umwege bei der Herstellung von Kosmetiketiketten zu vermeiden, halten sich Kosmetikunternehmen bitte an GB5296.3-2008 „Verbraucheranweisungen zur allgemeinen Etikettierung von Kosmetika“ und „Kosmetische Etikettierungsmanagementvorschriften“ (Verordnung Nr. 100) usw. Gesetze und Vorschriften.